Risiko: Mittel
📄 Klauseltext
„Bei Verzug mit der Lieferung ist der Lieferant verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Auftragswertes zu zahlen, maximal jedoch 50% des Gesamtauftragswertes."
💡 Rechtliche Einschätzung
10% Vertragsstrafe ist im oberen Bereich des Üblichen. Die Deckelung auf 50% schützt vor unverhältnismäßigen Forderungen. Achten Sie auf klare Definition des Verzugsbeginns.
⚖️ Relevante Gesetze
BGB § 339-345BGB § 307